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Aktenzeichen IV 1082/08

Datum 19.02.1909

Leitsatz 1. Was ist im Sinne von § 1 des Reichspostgesetzes unter "anderen Orten" zu verstehen? Wird dabei insbesondere eine äußerlich in die Erscheinung tretende räumliche Trennung der verschiedenen Orte vorausgesetzt? 2. Ist eine "Postagentur", welche lediglich die Annahme und Ausgabe, nicht aber auch die Bestellung von Postsendungen besorgt, eine "Postanstalt" im gesetzlichen Sinne?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7400205

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