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Aktenzeichen II 1068/08

Datum 12.02.1909

Leitsatz 1. Kann ein Polizeibeamter durch Nichtbetreibung der Vollstreckung einer Strafe, welche von der Militärbehörde gegen eine Person des Beurlaubtenstandes wegen Versäumung einer Kontrollversammlung im Disziplinarwege verhängt ist, das Verbrechen gegen § 346 St.G.B.'s begehen? 2. Was ist unter Betreibung der Strafvollstreckung zu verstehen? 3. Kann in Beziehung auf die Versäumung einer Kontrollversammlung eine strafbare Begünstigung begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D73E0199

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