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Aktenzeichen III 933/08

Datum 01.02.1909

Leitsatz 1. Zum Begriff des Farbmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 und von § 3 Abs. 2 des Brausteuergesetzes vom 3. Juni 1906 (R.G.Bl. S. 675). 2. Hat die Verwaltungsbehörde, wenn sie sich gemäß § 467 St.P.O. der Verfolgung anschließt, die Kosten des von ihr erfolglos eingelegten Rechtsmittels zu tragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7380175

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