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Aktenzeichen II 967/08

Datum 29.01.1909

Leitsatz 1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments darin ohne Wissen und Willen des Erblassers ein Vermächtnis aussetzen läßt? 2. Wann beginnt bejahendenfalls die Verjährung der Strafverfolgung, -- mit dem Zeitpunkte der unter Täuschung des Erblassers zustande gekommenen Testamentserrichtung oder erst mit dem späteren Erbanfalle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7370171

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