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Aktenzeichen V 905/08

Datum 15.01.1909

Leitsatz 1. Steht dem Lehrer nach preußischem Rechte (Allerh. Kabinettsorder, betr. die Schulzucht in den Provinzen, wo das Allg. Landrecht noch nicht eingeführt ist, vom 14. Mai 1825 Nr. 4, G.S. S. 149) ein Züchtigungsrecht nur gegenüber den ihm durch sein Amt unmittelbar zugewiesenen Schülern zu, deren Erziehung ihm anvertraut ist? 2. Irrt der Lehrer in bezug auf das Strafgesetz, wenn er über die Ausdehnung des Kreises der seinem Züchtigungsrecht unterworfenen Schüler sich im Irrtum befindet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D72F0142

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