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Aktenzeichen IV 972/08
Datum 05.01.1909
Leitsatz 1. Sind die von dem beamteten Tierarzte gemäß § 12 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes getroffenen Anordnungen als von einer "zuständigen Behörde" im Sinne des § 328 St.G.B.'s ergangene anzusehen? 2. Welche Wirkung haben die auf Grund dieser Gesetzesbestimmungen getroffenen "vorläufigen Anordnungen" des beamteten Tierarztes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D72D0134
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