zurück

Aktenzeichen I 716/08

Datum 21.12.1908

Leitsatz 1. Können im Verfahren ohne Angeklagten Weinvorräte eingezogen werden, welche der gutgläubige Erwerber von Kunstweinen durch Verschneiden dieser Kunstweine mit reinem Weine verbotswidrig, aber ohne strafbares Verschulden hergestellt hat? Ist solche Anordnung auf Grund einer gegen den Hersteller der Kunstweine rechtskräftig verfügten Einziehung statthaft? 2. Darf das Revisionsgericht einen im Verfahren ohne Angeklagten eingebrachten Einziehungsantrag geeignetenfalls, unter Aufhebung des stattgebenden ersten Urteils, selbst zurückweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7290123

Download PDF

zurück