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Aktenzeichen III 739/08

Datum 03.12.1908

Leitsatz 1. Liegt in einem Falle, wo der tatsächlich erstrebte Erfolg unter irriger Annahme eines die Strafbarkeit bedingenden Tatbestandsmerkmales erreicht ist, strafbarer Versuch vor? 2. Abgrenzung gegen Wahnverbrechen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D71E0092

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