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Aktenzeichen V 468/08

Datum 01.12.1908

Leitsatz 1. Prüfungspflicht der Gerichte bezüglich derjenigen in die Zeichenrolle des Patentamtes eingetragenen Warenzeichen, die vorher gemäß dem Gesetze über Markenschutz vom 30. November 1874 in einem Zeichenregister eingetragen waren. 2. Anwendbarkeit von § 22 des Preßgesetzes auf die in den §§ 14 u. 15 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen unter Strafe gestellten Tatbestände.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D71C0087

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