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Aktenzeichen II 715/08

Datum 20.11.1908

Leitsatz 1. Kann aus dem Glücksspiel ein Gewerbe machen, wer Rennwetten lediglich vermittelt? 2. Hat die Aufhebung der Verurteilung des Täters wegen Verletzung des Strafgesetzes stets zur Folge, daß die gleichzeitige Verurteilung des Gehilfen aufgehoben werden muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7160068

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