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Aktenzeichen II 846/08

Datum 30.10.1908

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen beschädigt ein Reisender, welcher einen Eisenbahnzug ohne eine ihn hierzu berechtigende Fahrkarte benutzt, das Vermögen des Eisenbahnfiskus durch Irrtumserregung? 2. Liegt in der Vorzeigung der Fahrkarte beim Betreten des Bahnsteigs die der Eisenbahnverwaltung gegenüber abgegebene Erklärung, der Vorzeiger beabsichtige die ihm nach der Fahrkarte gebührende Leistung von der Eisenbahnverwaltung entgegenzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D70D0040

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