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Aktenzeichen IV 578/08

Datum 27.10.1908

Leitsatz 1. Kann eine beschränkte Übertragung des Urheberrechts auch ohne Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung hierüber in die Vertragsurkunde auf Grund anderweiter Umstände als von den Vertragschließenden gewollt angesehen werden? 2. Ist es möglich, die Übertragung des Vervielfältigungsrechts an einem Kunstwerke durch die dem Erwerber gemachte Auflage, die Nachbildungen nur durch eine bestimmte Person oder Kunstanstalt herstellen zu lassen, mit urheberrechtlicher Wirkung zu beschränken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D70B0032

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