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Aktenzeichen III 513/08

Datum 22.10.1908

Leitsatz 1. Erfüllung des Begriffs des Feilhaltens durch Zeitungsinserate in Verbindung mit dem Vorrätighalten der Ware. 2. Inwieweit ist der Begriff des Feilhaltens unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung erfüllt, wenn die an der Verkaufsstelle befindliche Ware selbst mit einer richtigen Bezeichnung versehen, die im Inserate gewählte dagegen zur Irreführung geeignet ist? 3. Zur Frage des Tatorts im Falle 1. 4. Ist die zur Bezeichnung der Ware dienende bildliche Darstellung auch dann entscheidend, wenn die Ware zugleich noch auf andere Weise geschildert worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7080022

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