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Aktenzeichen II 913/08

Datum 13.10.1908

Leitsatz 1. Inwieweit fällt das Umändern eines gekauften fertigen Kleides im Betriebe des Konfektionshandels unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§ 105 flg.)? 2. Liegt in der Vornahme solcher Anderungsarbeiten eine Bearbeitung des Kleides auf Bestellung nach Maß für den persönlichen Bedarf der Besteller, im Sinne der Kaiserlichen Verordnungen, betr. die Ausdehnung der §§ 135--139 und § 139 b Gew.O. auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion, vom 31. Mai 1897 (R.G.Bl. S. 459) und vom 17. Februar 1904 (R.G.Bl. S. 62)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7030009

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