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Aktenzeichen IV 231/08

Datum 08.05.1908

Leitsatz 1. Wer ist als der "Aufführer" eines Werkes der Tonkunst im Sinne von § 38 Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 zu erachten? 2. Kann als solcher insbesondere ein mit der künstlerischen Leitung der musikalischen Darbietungen nicht befaßter Konzertunternehmer angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D64C0287

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