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Aktenzeichen II 187/08

Datum 23.05.1908

Leitsatz 1. Steht, wenn ein Privatklageverfahren durch Beschluß eingestellt ist, weil die Staatsanwaltschaft die Übernahme der Verfolgung erklärt hat, einem neuen Verfahren auf erhobene öffentliche Klage fortdauernde Rechtshängigkeit des eingestellten Privatklageverfahrens entgegen? 2. Ist die Verbreitung ehrenrühriger, nicht erweislich wahrer Tatsachen nach § 193 St.G.B.'s strafbar, wenn sie durch einen politisch tätigen Schriftsteller mit der Absicht bewirkt worden ist, einen politisch schädlichen Einfluß der angegriffenen Person zu beseitigen? 3. Kann in einem beschimpfenden Ausdrucke, soweit er den Vorwurf einer ehrenrührigen Tatsache enthält, neben dem Tatbestande des § 186 St.G.B.'s derjenige des § 185 St.G.B.'s enthalten sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D64B0277

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