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Aktenzeichen II 221/08

Datum 01.05.1908

Leitsatz 1. Setzt § 128 St.G.B.'s eine Verbindung voraus, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten des Deutschen Reichs oder eines deutschen Bundesstaates bezweckt? 2. Werden nur diese öffentlichen Angelegenheiten durch die §§ 1--4 des Preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 (G.S. S. 277) betroffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6460264

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