zurück

Aktenzeichen III 156/08

Datum 29.04.1908

Leitsatz Macht sich der Vertreter des Gemeinschuldners des Vergehens gegen § 137 St.G.B.'s schuldig, wenn er in Kenntnis der Konkurseröffnung in der zwischen dieser und der Übernahme der Konkursmasse durch den Konkursverwalter liegenden Zeit aus dem Geschäfte des Gemeinschuldners Waren verkauft oder Gelder, die zu jener Zeit durch Bezahlung schon vor der Konkurseröffnung vorhanden gewesener Außenstände in die Geschäftskasse gelangten, aus dieser entnimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6440256

Download PDF

zurück