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Aktenzeichen III 108/08

Datum 13.04.1908

Leitsatz 1. Zum Begriff "Zubereitungen" im Sinne von § 3 des Brausteuergesetzes. 2. Ist § 3 auch dann anwendbar, wenn ein Stoff zur Bierbereitung nicht bestimmt ist, aber fälschlich die Bezeichnung als Bierextrakt erhalten hat? 3. Verlangt § 3, daß die zur Bierbereitung bestimmten Stoffe eine dementsprechende Bezeichnung führen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6420247

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