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Aktenzeichen I 1098/07

Datum 02.03.1908

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen sind die am Umlauf eines Wechsels Beteiligten wegen Versäumung der Stempelabgabepflicht strafbar, wenn ein Vormann zwar auf dem Wechsel eine dem Steuerbetrag entsprechende Stempelmarke verwendet, hierbei aber die Vorschriften über die Art der Verwendung nicht beobachtet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D63F0231

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