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Aktenzeichen IV 175/08

Datum 07.04.1908

Leitsatz 1. Kommt für den Tatbestand des Vergehens im Sinne des § 69 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (R.G.Bl. S. 23) in der ihm durch Art. 46 Nr. IV Einf.-Ges. zum B.G.B. gegebenen Fassung auch die Nichtbeachtung von Vorschriften in Betracht, die in anderen Gesetzen als dem Personenstandsgesetze und dem Bürgerlichen Gesetzbuche enthalten sind? 2. Gehören die vorläufig in die Heimat beurlaubten Rekruten zu den Militärpersonen im Sinne des § 1315 B.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D63E0227

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