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Aktenzeichen IV 159/08

Datum 03.04.1908

Leitsatz 1. Sind die gemäß § 134 des Invalidenversicherungsgesetzes erteilten Aufrechnungsbescheinigungen, soweit sie in den 7 östlichen Provinzen Preußens von den Gutsvorstehern oder deren Stellvertretern ausgestellt sind, öffentliche Urkunden? 2. Werden in ihnen, insbesondere durch ihre Datierung und die Eintragung der Endzahlen für die geleisteten Beiträge, rechtlich erhebliche Tatsachen beurkundet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D63C0222

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