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Aktenzeichen IV 155/08

Datum 03.04.1908

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann ein Spiel, bei dem nach seiner Gestaltung an sich die Möglichkeit besteht, durch Geschicklichkeit auf dessen Ausgang einzuwirken, als Glücksspiel (Zufallsspiel) angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D63B0218

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