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Aktenzeichen IV 205/08

Datum 27.03.1908

Leitsatz 1. Findet § 271 St.G.B.'s Anwendung, wenn ein Angeklagter durch unwahre Angaben über seine persönlichen Verhältnisse seine Verurteilung unter der von ihm angegebenen unrichtigen Bezeichnung herbeiführt? 2. Sind im Königreiche Sachsen die in Gemäßheit der §§ 1974. 1975 der Geschäftsordnung für die Kgl. Sächs. Justizbehörden geführten Gefangenen-Journale als öffentliche Register im Sinne des § 271 St.G.B.'s anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6360201

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