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Aktenzeichen III 64/08

Datum 14.03.1908

Leitsatz 1. Verliert das Mitglied eines landesherrlichen Hauses im Sinne des § 97 St.G.B.'s diese Eigenschaft schon durch die formlos abgegebene Erklärung, die Wahl zum Regenten in einem deutschen Bundesstaate anzunehmen? 2. Bedarf die Übernahme der Regentschaft besonderer Förmlichkeiten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D62E0177

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