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Aktenzeichen V 68/08

Datum 03.03.1908

Leitsatz 1. Umfaßt der Begriff "Verkehr" in § 9 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes auch die Beförderung von Sprengstoffen? 2. Fallen polizeiliche Bestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen nur insoweit unter § 9 Abs. 2 das. und erscheint daher die Anwendbarkeit des § 367 Nr. 5 St.G.B.'s nur insoweit ausgeschlossen, als die Bestimmungen das Verhalten von Personen regeln, denen hinsichtlich der Sprengstoffe nicht eine bloß untergeordnete, sondern eine höher stehende, "disponierende" Tätigkeit zukommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6280156

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