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Aktenzeichen I 61/08
Datum 02.03.1908
Leitsatz Wird von einer verfälschten Testamentsurkunde zum Zwecke der Täuschung schon dadurch Gebrauch gemacht, daß der Täter zu Lebzeiten des Erblassers Veranstaltungen trifft, welche bestimmt und geeignet sind, die verfälschte Urkunde nach Eintritt des Erbfalles zur Kenntnis der Erben zu bringen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6250144
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