zurück
Aktenzeichen III 1/08
Datum 20.02.1908
Leitsatz Ist, wenn unzuständigerweise vor dem Schöffengericht auf erhobene öffentliche Klage eine Verurteilung wegen Beleidigung erfolgt ist, die als Berufungsgericht mit der Sache befaßte Strafkammer befugt, nach § 369 Abs. 3 St.P.O. als Gericht erster Instanz in der Sache zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D61E0112
zurück