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Aktenzeichen III 1/08

Datum 20.02.1908

Leitsatz Ist, wenn unzuständigerweise vor dem Schöffengericht auf erhobene öffentliche Klage eine Verurteilung wegen Beleidigung erfolgt ist, die als Berufungsgericht mit der Sache befaßte Strafkammer befugt, nach § 369 Abs. 3 St.P.O. als Gericht erster Instanz in der Sache zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D61E0112

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