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Aktenzeichen II 995/07

Datum 14.02.1908

Leitsatz 1. Wird der Vorsatz der Körperverletzung dadurch ausgeschlossen, daß die Handlung von einer zur Ausübung des elterlichen Züchtigungsrechtes befugten Person zum Zwecke der Züchtigung vorgenommen wird, wenn die Handlung nach der allgemein sittlichen Anschanung über das Wesen der elterlichen Zucht eine zulässige Züchtigung nicht ist? 2. Kann eine Mehrheit von Handlungen und Unterlassungen, die für die Beschädigung der Gesundheit eines anderen ursächlich geworden sind, als einheitliches Vergehen der fortgesetzten fahrlässigen Körperverletzung beurteilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6190098

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