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Aktenzeichen III 828/07

Datum 13.02.1908

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann nach rechtskräftiger Grenzfeststellung ein Grenzzeichen auch gegen den Willen eines der Grenznachbarn die Eigenschaft eines zur Bezeichnung der Grenze bestimmten Merkmales im Sinne des § 274 Nr. 2 St.G.B.'s erlangen? 2. Genießt das vom Katasterkontrolleur zur Ausführung eines rechtskräftigen Grenzfeststellungsurteils auf einseitigen Antrag eines Beteiligten errichtete Grenzzeichen den Schutz jener Strafvorschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6180094

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