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Aktenzeichen V 908/07

Datum 07.02.1908

Leitsatz 1. Befindet sich der Gerichtsvollzieher in rechtmäßiger Amtsausübung, wenn er bei einer im Parteianftrage zu erledigenden Zustellung sich aus der Wohnung der Person, welcher zugestellt werden soll, trotz der Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, bevor seine amtliche Tätigkeit abgeschlossen ist? 2. Genießt der Gerichtsvollzieher bei einem solchen Amtsgeschäfte den Schutz des § 113 St.G.B.'s? 3. Was ist unter "Vollstreckung" im Sinne dieser Gesetzesvorschrift zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6160082

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