zurück

Aktenzeichen IV 1083/07

Datum 21.01.1908

Leitsatz Trifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die nach § 46 des Brausteuergesetzes vom 3. Juni 1906 (R.G.Bl. S. 675) strafbaren Ordnungswidrigkeiten denjenigen, der die Brauerei für eigene Rechnung betreibt, auch dann, wenn er die Führung des Zuckerverwendungsbuches einer anderen Person übertragen, dies der zuständigen Steuerbehörde angezeigt und diese die Übertragung genehmigt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6110068

Download PDF

zurück