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Aktenzeichen IV 1088/07

Datum 21.01.1908

Leitsatz Kann Diebstahl aus einem Gebäude mittels Einbruches angenommen werden, wenn der Täter in diebischer Absicht die gewaltsame Aufhebung der äußeren Umschließung des Gebäudes vom Innern desselben aus bewirkt, alsdann aber die Wegnahme der Sache von außen durch die hergestellte Öffnung ausgeführt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6100066

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