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Aktenzeichen I 1112/07

Datum 16.01.1908

Leitsatz Hat eine Strafanzeige wegen Gewerbsunzucht dann als unbegründet und als wider besseres Wissen erhoben zu gelten, wenn die Beschuldigung hinsichtlich eines einzelnen Falles der Unzuchtverübung erfunden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D60E0059

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