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Aktenzeichen I 755/07

Datum 13.01.1908

Leitsatz 1. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens im Großherzogtum Hessen. 2. Vermindert sich das Einkommen aus dem Gewerbebetriebe um die durch Gewerbegehilfen unterschlagenen Beträge und um uneinbringliche Forderungen? 3. Sind bei Ermittlung der hinterzogenen Steuer für den Strafrichter die Bestimmungen über die Veranschlagung der Steuer maßgebend? 4. Äußerer und innerer Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D60D0054

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