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Aktenzeichen IV 970/07

Datum 07.01.1908

Leitsatz 1. Zum Begriffe der "objektiven Beleidigung". 2. Verhältnis des § 21 des Preßgesetzes zu § 20 desselben. 3. Was bedeuten insbesondere die Worte des § 21: "soweit sie nicht nach § 20 als Täter oder Teilnehmer zu bestrafen sind"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D60C0049

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