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Aktenzeichen I 713/07

Datum 16.12.1907

Leitsatz Bedeutet die Zahlung des Mäklerlohnes auch dann eine Vermögensbeschädigung für den vom Mäkler durch Täuschung zum Abschluß eines Vertrages veranlaßten Auftraggeber, wenn der so vermittelte Vertrag für ihn an sich vorteilhaft war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6060024

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