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Aktenzeichen V 520/07

Datum 20.12.1907

Leitsatz 1. Darf der zum Verteidiger gewählte Rechtsanwalt einem anderen Rechtsanwalte zum Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Einlegung der Revision, Untervollmacht erteilen? 2. Muß eine solche Bevollmächtigung durch Vorlegung einer schriftlichen Untervollmacht nachgewiesen werden? 3. Kann der Nachweis hierfür auch nach Ablauf der Einlegungsfrist erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6030014

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