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Aktenzeichen V 592/07

Datum 10.12.1907

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen hat das Oberlandesgericht als das zunächst obere Gericht über ein gegen Mitglieder des Landgerichts gerichtetes Ablehnungsgesuch zu entscheiden? 2. Ist eine Beschlußunfähigkeit des Gerichts, welchem die abgelehnten Richter angehören, im Sinne des § 27 Abs. 1 St.P.O. so lange nicht vorhanden, als die Beschlußfähigkeit auf dem durch § 66 G.V.G.'s bestimmten Wege hergestellt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5870436

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