zurück
Aktenzeichen V 802/07
Datum 29.11.1907
Leitsatz In welchem Verhältnis steht der durch widerrechtliches Eindringen verübte Hausfriedensbruch zum schweren Diebstahl, welcher mittels Einsteigens begangen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5850430
zurück