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Aktenzeichen V 802/07

Datum 29.11.1907

Leitsatz In welchem Verhältnis steht der durch widerrechtliches Eindringen verübte Hausfriedensbruch zum schweren Diebstahl, welcher mittels Einsteigens begangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5850430

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