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Aktenzeichen Iv 680/07

Datum 19.11.1907

Leitsatz Welche Bedeutung hat die im Schlußsatz des § 8 des Sächsischen Vereinsgesetzes vom 22. November 1850 enthaltene Bestimmung über die Verantwortlichkeit des Leiters einer Versammlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5770385

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