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Aktenzeichen IV 26/07
Datum 18.06.1907
Leitsatz Ist § 153 Gew.O. auf denjenigen anwendbar, welcher nur den Gegner im Lohnkampfe durch eines der dort bezeichneten Mittel dazu bestimmt oder zu bestimmen versucht, Forderungen in bezug auf Lohn- und Arbeitsbedingungen, deren Erlangung das Ziel vorliegender Verabredungen oder Vereinigungen im Sinne des § 152 Gew.O. bildet, zu bewilligen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5420226
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