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Aktenzeichen V 995/06

Datum 14.05.1907

Leitsatz Inwieweit kann sich ein Ehemann der Gläubigerbegünstigung im Sinne des § 241 K.O. schuldig machen, wenn er seiner Ehefrau unter vertragsmäßiger Aufhebung der bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft in Anrechnung auf deren Ersatzansprüche Gesamtgut überweist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D52F0171

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