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Aktenzeichen V 8/07
Datum 30.04.1907
Leitsatz 1. Welcher Zeitpunkt ist bei Anwendung der §§ 267 u. 274 Nr. 1 St.G.B.'s für die Eigenschaft eines Schriftstückes als Urkunde maßgebend? 2. Inwiefern können privatschriftliche Zeugnisse die Eigenschaft beweiserheblicher Privaturkunden haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5260144
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