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Aktenzeichen V 253/07

Datum 12.04.1907

Leitsatz 1. Kann der Angeklagte nach Verkündung des Urteils mit den Gründen auf das ihm zustehende Rechtsmittel noch zu dem Protokolle über die Hauptverhandlung verzichten? 2. Ist die darüber in das Protokoll aufgenommene Niederschrift für die Abgabe und den Inhalt des Verzichts voll beweisend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5220133

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