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Aktenzeichen V 1140/06

Datum 12.04.1907

Leitsatz 1. Kann ein Gemeindefriedhof als öffentlicher Platz im Sinne des § 6 Nr. 3 des Gesetzes vom 9. Januar 1876, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste (R.G.Bl. S. 4) angesehen werden? 2. Was ist im Sinne des § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145) unter einem besonders günstigen Angebote und unter Angaben tatsächlicher Art zu verstehen, die in Mitteilungen gemacht werden, welche für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind? 3. Was sind Angaben über die Beschaffenheit gewerblicher Leistungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5210122

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