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Aktenzeichen V 239/07
Datum 09.04.1907
Leitsatz 1. Was ist unter einem unabwendbaren Zufall im Sinne von § 44 St.P.O. zu verstehen? 2. Unter welchen Umständen kann ein Verschulden des Verteidigers für den Angeklagten einen unabwendbaren Zufall darstellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5200118
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