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Aktenzeichen I 1436/06

Datum 21.02.1907

Leitsatz Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter in einem Gebäude unter Anwendung eines Schlüssels stiehlt, den er sich in einem anderen Gebäude mittels Einbruchs, Einsteigens oder Erbrechens von Behältnissen verschafft hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D51A0094

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