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Aktenzeichen III 1334/06
Datum 25.03.1907
Leitsatz Wird nach Trennung mehrerer bisher miteinander verbundener Strafsachen durch richterliche Handlungen wegen des einen Straffalles die Verjährung hinsichtlich der anderen unterbrochen, wenn deren weitere Verhandlung bis zur Erledigung des ersteren Falles ausgesetzt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5180088
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