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Aktenzeichen I 1175/06

Datum 07.03.1907

Leitsatz 1. Ist unvergorener süßer Traubenmost als Wein, weinhaltiges oder weinähnliches Getränk nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes, betr. den Verkehr mit Wein 2c, vom 24. Mai 1901 (R.G.Bl. S. 175) anzusehen? 2. Kann in dem zur Verzögerung der Gärung vorgenommenen Zusatz von Salizylsäure zu solchem Most eine Verfälschung im Sinne von § 10 des Gesetzes, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c, vom 14. Mai 1879 (R.G.Bl. S. 145) gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5110069

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